Handwerkerbonus
 

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).

Der Handwerkerbonus für 2024 kann noch bis 28.02.2025 eingereicht werden! 

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Unsere Besonderheiten

Unkomplizierte und schnelle Abwicklung

Exzellente Arbeit durch top ausgebildete Fachleute

Immer auf dem neuesten Stand der Technologie

Hilfe und Unterstützung bei Förder-abwicklung

Perfektion bis ins kleinste Detail

Was wird gefördert?

Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und kann noch bis 28.02.2025 eingereicht werden.

Folgende Leistungen in der Installations-Branche für erbrachte Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit deinem privaten Wohn- und Lebensbereich im Kalenderjahr 2024 werden gefördert:

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Darum geht’s:

  • Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
  • Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.
  • Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
  • Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann hier beantragt werden. 

Gerne sind wir dir bei deinen Renovierungs- und Erhaltungsarbeit sowie Erweiterung oder Neuschaffung behilflich.
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